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DER IMMOBILIEN-RATGEBER VON URBANPLEX

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Richter-Hammer mit Büchern

Urteil: Kurzzeitvermietung kann nicht ohne Weiteres verboten werden

In Zeiten von Airbnb und anderen Unterkunftsvermittlern ist es für die meisten Eigentümer Gang und Gebe, ihre Wohnungen kurzweilig an täglich oder wöchentlich wechselnde Gäste zu vermieten. Der BGH hat bereits 2010 die Zulässigkeit der Kurzzeitvermietung festgestellt. Die Mitglieder einer aus acht Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) einer Immobilie in Papenburg möchten diese Regelung nun ändern und einer Eigentümerin die Kurzzeitvermietung ihrer Wohnung untersagen.

 

Als Basis für das Änderungsvorhaben soll eine in der Teilungserklärung vereinbarte Öffnungsklausel dienen, welche besagt, dass Änderungen an bestehenden Regelungen vorgenommen werden können, sollte per Mehrheitsbeschluss eine Dreiviertelmehrheit vorliegen. Die sieben Mitglieder der WEG der Immobilie waren sich einig und änderten den Paragraphen.

 

Diesen Beschluss hat die Wohnungseigentümerin angefochten und vor dem BGH (AZ V ZR 112/18) Recht bekommen. Grundsächlich berechtigt die Öffnungsklausel zu mehr Flexibilität, um Änderungen per Mehrheitsbeschluss zu erlauben. Zum Schutz der Minderheit bezieht sich dies jedoch nicht auf „mehrheitsfeste“ Rechte, zu denen die Untervermietung einer Immobilie gehört. Eigentumswohnungen dienen dem Wohnzweck und folgen somit einer Zweckbestimmung. Änderungen an der Teilungserklärung können nicht mit einer Stimmenmehrheit beschlossen werden, sondern brauchen die Zustimmung aller Einheiten. 

 

Quelle: BGH

Sunset City Skyline

Förderung von Modellprojekten für Smart Cities

Digitale Technologien haben in den Alltag der Menschen Einzug gehalten, der digitale Wandel in den Städten ist nicht mehr aufzuhalten. Um die Stadtentwicklung aktiv zu gestalten und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, vergibt das Bundesinnenministerium und die Förderbank KfW in den nächsten zehn Jahren Fördergelder an Kommunen, die Modellprojekte für eine nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in den Städten entwickeln. Die Fördersumme bemisst sich auf insgesamt 750 Millionen Euro und besteht aus etwa 50 Modellprojekten. 

 

Als Basis für die Modellentwicklung dient die von der Bundesregierung ins Leben gerufene Charta der Dialogplattform Smart Cities. Diese beinhaltet Empfehlungen und Leitlinien, anhand deren sich die Kommunen bei der Modellentwicklung orientieren sollen. Darüber hinaus sollen die erarbeiteten Strategien auch an nicht geförderte Kommunen übertragen werden und für die Verbreitung von Lerneffekten und Wissenstransfer dienen. Dieser Transformationsprozess soll auch auf nationaler und internationaler Ebene stattfinden.

 

Interessierte Kommunen können sich bis zum 17. Mai unter https://www.smart-cities-made-in.de/ bewerben. In der ersten von vier Staffeln werden rund zehn Modellprojekte mit etwa 170 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt 2019 gefördert. 

 

Quelle: BMI und KfW

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